Feilbieten von Waren
Kurzinformationen
Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Fristen
1 Woche
Gebühren
Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR