Ordnung und Bürgerdienste
Gaststättenerlaubnis, Unterrichtungsnachweis
Kurzinformationen
Für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist ein Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) über lebensmittelrechtliche Kenntnisse erforderlich. Von der Gaststättenunterrichtung befreit sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittel-Handwerk verfügen, wie Köche, Restaurant- bzw. Hotelfachleute, Fachgehilfen im Gastgewerbe oder "Lebensmittel-Handwerker" (Bäcker, Metzger, Konditor etc.). Auskünfte über die Möglichkeit der Befreiung aufgrund einer anderen abgeschlossenen gastronomischen Berufsausbildung erhalten Sie bei der IHK.
Beschreibung
der Lehrgang 'Sachkundenachweis Gaststättenunterrichtung' beinhaltet:
Gewerbefreiheit
Kontrollorgane und Kontrolle
Lebensmittelrecht
Preisangabeverordnung
Küchen- und Schankhygiene
Qualität von Speisen und Getränke
Rechtsgrundlagen
Gebühren
ca. 38 EUR
Ansprechpartner
Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
(035434) 600 54
(035434) 600 63