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Ordnung und Bürgerdienste

Gaststättenerlaubnis, Unterrichtungsnachweis


Kurzinformationen

Für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist ein Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) über lebensmittelrechtliche Kenntnisse erforderlich. Von der Gaststättenunterrichtung befreit sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittel-Handwerk verfügen, wie Köche, Restaurant- bzw. Hotelfachleute, Fachgehilfen im Gastgewerbe oder "Lebensmittel-Handwerker" (Bäcker, Metzger, Konditor etc.). Auskünfte über die Möglichkeit der Befreiung aufgrund einer anderen abgeschlossenen gastronomischen Berufsausbildung erhalten Sie bei der IHK.


Beschreibung

der Lehrgang 'Sachkundenachweis Gaststättenunterrichtung' beinhaltet:

  • Gewerbefreiheit

  • Kontrollorgane und Kontrolle

  • Lebensmittelrecht

  • Preisangabeverordnung

  • Küchen- und Schankhygiene

  • Qualität von Speisen und Getränke


Rechtsgrundlagen


Gebühren

ca. 38 EUR


 


Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 63