Löschwasserentnahmestelle
Kurzinformationen
Hinsichtlich der Löschwasserentnahmemöglichkeiten wird unterschieden zwischen
- der zentralen (auch abhängigen) Wasserversorgung und
- der unabhängigen Wasserversorgung.
Beschreibung
Als zentrale Löschwasserversorgung wird die Löschwasserentnahme aus dem Trinkwasserrohrnetz bezeichnet.
In einem Ringleitungssystem: Q(l/min) = Leitungsdurchmesser(mm) x 10
In einem Verästelungssystem: Q(l/min) = Leitungsdurchmesser(mm) x 6
Zur Löschwasserentnahme aus dem Trinkwassernetz dienen Hydranten. Unterflurhydranten können problemlos im öffentlichen Verkehrsraum untergebracht werden. Überflurhydranten sind leicht auffindbar (Schnee), das Zuparken ist ausgeschlossen und die Inbetriebnahme ist schneller möglich.
In öffentlichen Wasserversorgungsanlagen werden ausschließlich Unterflurhydranten der Nennweite DN 80 (dafür haben die Feuerwehren passende Stand-rohre) und Überflurhydranten der Nennweiten DN 80 und DN 100 eingebaut. Im industriellen Bereich kommen auch Überflurhydranten (mit Fallmantel) der Nennweite DN 150 zum Einsatz.
Folgende Prüfungen sollen in einem Turnus von etwa zwei Jahren erfolgen: Prüfungen an Überflurhydranten:
- Korrosion an sichtbaren Teilen
- Spülen
- Leichtgängigkeit der Hauptabsperrung (Spindel)
- Entleerung des Mantelrohrs
- Kontrolle des Fallmantels und der Deckkapseln
- Dichtigkeit
Prüfungen an Unterflurhydranten:
- Beschilderung
- richtiger Sitz des Deckels der Straßenkappe
- leichtes Öffnen des Deckels der Straßenkappe
- Verschmutzung der Straßenkappe
- Unversehrtheit der Klauen
- Spülen
- Leichtgängigkeit der Hauptabsperrung (Spindel)
- Dichtigkeit
- Entleerung
- Winterfestigkeit
Die unabhängige Löschwasserversorgung wird unterschieden in
- unerschöpfliche und
- erschöpfliche Wasserentnahmestellen.
Unerschöpfliche Löschwasserstellen sind natürliche offene Gewässer (z.B. Flüsse, Seen, Teiche und Bäche), künstliche offene Gewässer (z.B. Talsperren, Kanäle, Hafenbecken) und Löschwasserbrunnen (mindestens 400 l/min)(DIN 14 220). Anforderungen an Entnahmestellen:
- befestigte Zufahrten und Aufstellflächen (10 t Achslast, Brückenklasse 30, siehe DIN 14 090 "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken")
- Saughöhe sollte 5 m nicht überschreiten
- Tauchtiefe: 30 cm bei 800 l/min und 50 cm bei 1.600 l/min
- frostfreie Entnahme
- Kennzeichnung mit Hinweisschildern:
Anforderungen an Löschwasserbrunnen:
- gesicherte Zufahrt gem. DIN 14 090
- Beschilderung (siehe Abbildungen)
- Prüfung, Pflege und Wartung
- Zufahrt und der Aufstellfläche
- Beschilderung
- Leistungsprüfung (2-3 mal jährlich)
Erschöpfliche Löschwasserstellen haben einen begrenzten Wasservorrat, der für Großbrände nicht ausreichend sein könnte. Hierzu zählen:
- Löschwasserteiche (mindestens 1.000 m³) (DIN 14 210)
- Unterirdische Löschwasserbehälter (mindestens 75 m³) (DIN 14 230)
- Sonstige für die Löschwasserentnahme geeignete Behälter (Frei- und Hallenbäder, Wasserspeicher in der Industrie)
Im Extremfall kann eine Löschwasserentnahmestelle 300 Meter von einem Schutzobjekt entfernt liegen. Für den Einbau von Hydranten in geschlossenen Orten werden folgende Abstände empfohlen:
- in offenen Wohngebieten etwa 140 m
- in geschlossenen Wohngebieten etwa 120 m
- in Geschäftsstraßen etwa 100 m
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Camping- und Wochenendhausplätze im Land Brandenburg (Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung- BbgCWPV)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
- Erste Wassersicherstellungsverordnung (1. WasSV)
- Zweite Wassersicherstellungsverordnung (2. WasSV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Ansprechpartner
Herr Abt
Zimmer 105
Marktstraße 1
(035434) 600 17
(035434) 600 60