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Heilpraktikerprüfung


Kurzinformationen

 

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt oder Ärztin approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 3 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis. 


Beschreibung

 

Erlaubnisverfahren
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt.

Beantragt werden kann:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis

 

Voraussetzungen

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

  • das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen hat (8. Klasse)
  • die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzt,
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt Potsdam unterzieht und
  • die deutsche Sprache hinreichend beherrscht.

 

Ort der Antragstellung

Wenn der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person im Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt ist der Antrag im

 

Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Großenhainer Str. 62

01968 Senftenberg

 

zu stellen.

 

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein darf,
  • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein darf, die beeinhaltet, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden vorliegen, die die erforderliche Eignung als Heilpraktiker beeinträchtigen,
  • ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (das heißt, die achte Schulklasse) abgeschlossen hat.
  • bei Beantragung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis "Psychotherapie" das Diplom- oder das Master-Zeugnis, bei Beantragung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis "Physiotherapie" der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in der Physiotherapie sowie ggf. weitere Qualifikationsnachweise.

 

Bei der Antragstellung im Gesundheitsamt ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

 

Das Gesundheitsamt prüft den Antrag auf Versagensgründe. Wenn diese nicht vorliegen, wird der vollständige Vorgang auf einem speziellen Antrag (siehe unten) dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam zugeleitet.

 

Heilpraktikerüberprüfung

Das Gesundheitsamt Potsdam führt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Allgemeine und beschränkte Heilpraktikerüberprüfung durch.

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird im Land Brandenburg einheitlich durchgeführt und zwar:

  • am dritten Mittwoch im Monat März

       (Anmeldezeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres)

  • am zweiten Mittwoch im Monat Oktober

       (Anmeldezeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres).


Rechtsgrundlagen

 

Heilpraktikergesetz vom 17.02.1039, zuletzt geändert durch Artikel 15 des 8. Euro-Einführungsgesetzes vom 23.10.2001 (BGBl. I, S. 2702 ff.)

 

Durchführung des Heilpraktikergesetzes - Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 12 S. 419 ff.)


Gebühren

 

Die Kosten für die Überprüfung im Gesundheitsamt Potsdam finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsamtes Potsdam.

 

Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist ebenso gebührenpflichtig.

 

Diese Gebühr beträgt 99 €.


Weiterführendes

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.potsdam.de oder der Hotline des Gesundheitsamtes Potsdam - Tel.-Nr. 0331 / 289-2359 -, die während der Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes Potsdam erreichbar ist.


Ansprechpartner

Tina Ruckdäschel
Telefon (03573) 870-4321


Formulare

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