Bauamt
Lagerfeuer, beantragen
Kurzinformationen
Voraussetzungen
- Erlaubnis des Grundstückseigentümers
- bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
- Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImschG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
- Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung- AbfKompVbrV)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
- Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
- Genaue Ortsangabe
- Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
- Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Fristen
14 Tage
Gebühren
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)
Ansprechpartner
Frau Kara
Zimmer 203
Markt 24
(035434) 600 50
(035434) 600 60
Formulare
Merkblätter
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