Ordnung und Bürgerdienste
Beglaubigung
Kurzinformationen
Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Beschreibung
Beglaubigt werden
Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
SV-Bücher, deutsche Dokumente
Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Rechtsgrundlagen
(Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Gebühren
für Kopie je Seite: 1,53 - 2,56 EUR
für Beglaubigung je Seite: 2,00 EUR
Ansprechpartner
Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
(035434) 600 54
(035434) 600 63