Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
KALENDER
 

Nächste Veranstaltungen:

30.11.2024 - Uhr

 

30.11.2024 - Uhr

 

01.12.2024

 
 
 
PARTNER
 
Europäischer Parkverbund Lausitz
TV LSL
Zweckverband-LSLB
LK-OSL
Naturpark Niederlausitzer Landrücken

 

 
 
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Amtsdirektor / Hauptamt

Brandsicherheit


Beschreibung

Durch Brände können Schäden von erschreckend großem Ausmaß entstehen, obwohl die Ursache oft nur eine Kleinigkeit war. Brände sind kein unabwendbares Schicksal. Ihre Entstehung kann weitgehend verhindert und ihre Auswirkungen können spürbar verringert werden. Der Brandschutz gliedert sich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Unter vorbeugendem Brandschutz werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die

  • eine Entstehung von Bränden verhütet,

  • eine Brandausbreitung verhindert,

  • die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen und Tieren ermöglicht und

  • die Gefahrenabwehr bei einem Brand vorbereitet.

Mittel zur Brandverhütung sind vor allem die Auseinanderhaltung von Zündenergien und zündfähigen Stoffen sowie die Sorgfalt der Menschen beim Umgang mit Zündgefahren. Ist aber ein Brand entstanden, so muss durch vorbeugende Maßnahmen, insbesondere durch bauliche Brandschutzmaßnahmen, verhindert werden, dass sich der Brand ausbreiten kann. Für die Brandbekämpfung und Rettung durch den abwehrenden Brandschutz müssen vorbeugend auch die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. So müssen vorbereitend die für Lösch- und Rettungsmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden Hierzu gehören insbesondere die Einrichtungen zum Melden und Alarmieren, zum Löschen und für den Rauchabzug. Wichtig sind auch vorbereitende Maßnahmen, die das Verhalten im Brandfall regeln. Sie sind erforderlich, damit bei einem Brand die Lösch- und Rettungsarbeiten schnell und zielgerichtet durchgeführt werden können.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Kaiser
Telefon (035434) 600 57
Telefax (035434) 600 60