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Bauamt

Trennung, erklären


Kurzinformationen

Wesentliche Voraussetzung einer Scheidung ist, daß die Eheleute grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben müssen.


Beschreibung

Voraussetzung für das Getrenntleben ist, daß zwischen den Eheleuten keine häusliche und eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestehen darf und mindestens ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will. Die Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft muß so groß sein, daß sich zumindest einer der Ehegatten nicht vorstellen kann, mit dem anderen Ehegatten weiterhin verheiratet zu sein. Die Ehegatten müssen getrennt wirtschaften, in getrennten Zimmern schlafen, getrennt essen, getrennt einkaufen, getrennt - jeder für sich - die Wäsche waschen, etc. Jeder Ehegatte muß in der gemeinsamen Wohnung einige Räume zur alleinigen Benutzung haben.

Bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen muß es eine ganz klare zeitliche Aufteilung geben, wann welcher Ehegatte die gemeinschaftlichen Räume allein nutzen darf.


Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 63