Finanzverwaltung
Hundesteuer, ummelden
Kurzinformationen
Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde muss die neue Anschrift der entsprechenden Behörde mitgeteilt werden. Dies kann oft bei der persönlichen meldebehördlichen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt mit erledigt werden. Ansonsten reicht eine formlose Mitteilung.
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuergesetz in der Fassung vom 24. Januar 1995
- (Hundesteuersatzung der Gemeinde)
Ansprechpartner
Frau Liesk
Zimmer 103
(035434) 600 43
(035434) 600 60