Für Übernachtungsanbieter besteht in Deutschland eine Meldepflicht
Im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass Unterkünfte der Meldepflicht unterliegen. Sie müssen Gästedaten erheben, die Identität prüfen und den Meldeschein ein Jahr lang aufbewahren. Der Hintergrund: Die Daten - Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit - können unter anderem bei Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung, Campingplatz oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach § 29, Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.
Darüber hinaus gilt das Beherbergungsstatistikgesetz § 3Abs. 1, BherbStatG. Demnach sind Vermieter zur Meldung gegenüber dem jeweiligen statistischen Landesamt verpflichtet, wenn in der Beherbergungsstätte mindestens zehn Gäste gleichzeitig beherbergt, werden können.
Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.