Das Ordnungsamt informiert: Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg
Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen sind:
Grundsätzliche Kennzeichnungspflicht mittels
Mikrochiptransponder für alle Hunde
Landesweite Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde
verursachten Verunreinigungen (Kot)
Wegfall der Rasselisten
Wegfall der Kategorisierung der Hunde nach
Widerristhöhe und/oder Gewicht
Hundehalter, die Ihre Hunde bisher noch nicht mit einem Mikrochip kennzeichnen mussten, müssen bis spätestens 31.01.2025 durchführen und beim Ordnungsamt anzeigen.