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Aktuelle Offenlagen Neupetershain 2/24

Bekanntmachung der Gemeinde Neupetershain

Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neupetershain hat am 14.12.2023 in öffentlicher Sitzung die die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Goethestraße“ beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Goethestraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB. 

Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird 

  • von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, 

  • vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, 

  • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, 

  • sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen. 

  • § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

 

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 

Erforderlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes:

Die Grundstücke sind aktuell im Bebauungsplan „Woh­nen an der Goethestraße“ erfasst. Dieser Bebauungsplan soll nun im Rahmen der 1. Änderung angepasst werden um die Feuerwehrumfahrung im Bereich der neuen Quartiersmitte zu gewährleisten, die mittige Grünfläche wurde hierzu angepasst und etwas verkleinert. Zudem wurde die maximale Gebäudehöhe auf 9,50m erhöht, um die Errichtung der Wohnhäuser in kostengünstiger Modulbauweise zu ermögli­chen. Photovoltaikanlagen sollen nun auch aufgeständert möglich sein um einen besseren Wirkungsgrad zu errei­chen

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung i. d. F. März 2024 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf jederzeit bei der Verwaltung (Postanschrift s. „Auslegungsort“; auch per E-Mail an oder ) oder während der Auslegungszeiten am Auslegungsort (auch zur Niederschrift) abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neupetershain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

 

Auslegungsort

In der Amtsverwaltung des Amtes Altdöbern, Bau- und Ordnungsamt, Markt 24 in 03229 Altdöbern.

 

Auslegungszeitraum

vom 10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

 

Auslegungszeiten

Montag von9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 
Dienstag von8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 
Mittwoch von9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 
Donnerstag von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 
Freitag von9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

15.05.2024

gez. Frank Neubert

Amtsdirektor

 

Anlagen:

240423 NPSH BPLAN

Begründung März 2024