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Gaststättenangelegenheiten

Kurzinformationen

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle

  1. Getränke ausschenkt oder

  2. zubereitete Speisen verabreicht,

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Ordnung und Bürgerdienste
Frau Blum
103
Marktstraße 1

Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 63