Verwaltung
Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung.
Die Aufgaben lassen sich in folgende Aufgabentypen einteilen:
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben Bei der Erledigung von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben sind die Gemeinden in der Entscheidung frei, ob und wie sie eine Aufgabe wahrnehmen (Beispiele hierfür sind Büchereien, Theater, Alten- und Jugendheime).
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wird durch Gesetz entschieden, dass eine bestimmte Aufgabe bei Bestehen eines Bedürfnisses von der Gemeinde erfüllt werden muss. Es besteht lediglich hinsichtlich der Durchführung dieser Aufgaben eine Gestaltungsfreiheit (Beispiele hierfür sind die Schulträgerschaft nach dem Schulgesetz, der Straßenbau nach dem Straßen- und Wegegesetz und der Feuerschutz nach dem Brandschutzgesetz).
Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung Bei den Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt es sich um Aufgaben, die eigentlich im staatlichen Bereich liegen, jedoch aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf kommunale Körperschaften übertragen wurden. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben ist der Hauptverwaltungsbeamte verantwortlich. Für den Staat besteht ein umfassendes Weisungsrecht in allen Fragen der Recht- und Zweckmäßigkeit (Beispiele für diese Aufgaben sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Bauaufsicht und des Standesamtes).
Die Verwaltung des Amtes Altdöbern erfüllt die Aufgaben in folgender Gliederung der Arbeitsbereiche:
Amtsdirektor (Hauptamt)
Bau- und Ordnungsamt
Finanzverwaltung
Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der Seite "Mitarbeiter"