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Beglaubigung, Abschrift

Kurzinformationen

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.

Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse

  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher

  • Sv-Bücher, deutsche Dokumente

  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)

  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma

  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

Rechtsgrundlagen

  • (Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde)

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen

  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

Kosten
  • für Kopie je Seite: 1,53 - 2,56 EUR

  • für Beglaubigung je Seite: 2,00 EUR

Ansprechpartner

Ordnung und Bürgerdienste
Frau Blum
103
Marktstraße 1

Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 63