Hundehaltung

Kurzinformationen

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • für Negativzeugnis (Nachweis, dass der Hund trotz Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Gruppe nicht gefährlich ist): Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Negativgutachten eines Sachverständigen, Führungszeugnis
  • für Erlaubnis nach § 10 HundehV: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis
  • für Anzeige von Hunden, die mind. 20 kg wiegen oder 40 cm Widerristhöhe aufweisen: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis
Kosten

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)

 

Ansprechpartner

Bauamt
Frau Kara
Zimmer 203
Markt 24

Telefon (035434) 600 50
Telefax (035434) 600 60
N.N. ... OA
Zimmer 203
Markt 24

Telefon (035434) 600 53
Telefax (035434) 600 60
Formulare
An und Abmeldung von Hunden
Merkblätter
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden / Hundehalterverordnung (Hundeh