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Nebenwohnung
Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.
Nach der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer hat jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr eine Erklärung über seine Zweitwohnung innerhalb von 14 Tagen dem Bereich Steuern ausgefüllt zu übergeben. Diese Erklärung wird bei der Anmeldung einer Zweitwohnung übergeben. Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann ein Vertreter mit der Anmeldung beauftragt werden (mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person). Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Brandenburgisches Meldegesetz
- (Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde)
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass
2 Wochen
keine
103
Marktstraße 1
(035434) 600 54
(035434) 600 63