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Reisepass, vorläufiger
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
- Ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass; bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- Der Antrag muß persönlich unterschrieben werden.
Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Die Gebühr ist zu verdoppeln
- wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
- wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.
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Marktstraße 1
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(035434) 600 63