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Hundesteuer, ummelden

Kurzinformationen

Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde muss die neue Anschrift der entsprechenden Behörde mitgeteilt werden. Dies kann oft bei der persönlichen meldebehördlichen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt mit erledigt werden. Ansonsten reicht eine formlose Mitteilung.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Frau Liesk
Zimmer 103
Telefon (035434) 600 43
Telefax (035434) 600 60
Formulare
An- und Abmeldung Hund