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Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Bauanzeige

Kurzinformationen

Der Objektplaner erklärt, dass er die Zulässigkeit des Vorhabens nach den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehend geprüft hat und die Verantwortung für diese Prüfung selbst trägt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für das Bauanzeigeverfahrens vorliegen und die Bauvorlagen und Nachweise vollständig und richtig sind. Im Unterschied zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhält der Bauherr keine Baugenehmigung.

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 12 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Bauanzeige
  • Bauvorlagen
Ansprechpartner

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - Technische Bauaufsicht
Frau Wagenschwanz
Telefon (03541) 870-5450
Urszula Dullin
Telefon (03541) 870-5460
Frau Radke
Telefon (03541) 870-5451
Herr Kilian
Telefon (03541) 870-5441
Frau Handke
Telefon (03541) 870-5464
Formulare
Anträge und Formulare