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Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Baugenehmigung

Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn

  • das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
  • es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
  • das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
  • die Erschließung nicht gesichert ist.
Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Bauantrag
  • Bauvorlagen
Ansprechpartner

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - Technische Bauaufsicht
Urszula Dullin
Telefon (03541) 870-5460
Herr Kilian
Telefon (03541) 870-5441
Frau Radke
Telefon (03541) 870-5451
Frau Handke
Telefon (03541) 870-5464
Frau Wagenschwanz
Telefon (03541) 870-5450
Formulare
Anträge und Formulare